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Ernährungstherapie

Durch eine Ernährungstherapie sollen bereits bestehende Krankheiten günstig beeinflusst werden. Sie erfolgt daher immer in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Hier erfahren Sie, wie eine Ernährungstherapie abläuft und wie sie von der Krankenkassen bezuschusst wird.

Ernährungstherapie

Eine Ernährungstherapie kommt für Sie in Frage, wenn Ihr Arzt Ihnen eine Diagnose gestellt hat und eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig hält. Beispiele hierfür sind Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten, das Reizdarmsyndrom oder Stoffwechselstörungen wie erhöhte Blutfett- und Blutzuckerwerte, aber auch Bluthochdruck.

Haben Sie bereits eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten und sind nun auf der Suche nach einer ernährungstherapeutischen Beratung?
Oder haben Sie eine Diagnose erhalten und Sie wissen nicht genau, was Sie jetzt noch essen sollen bzw. dürfen?

Kontaktieren Sie mich
Logo hell Ernährung - Beratung - Therapie | Ernährungsberatung in Hannover

Wie läuft die Ernährungstherapie ab?

Auch wenn meine Angebote auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind, so ist doch der Ablauf der Beratung in seinen Grundzügen immer gleich:

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf, damit ich einen Eindruck von Ihrem Anliegen gewinne. Ich erläutere Ihnen, was Sie zu den Inhalten und dem Ablauf der Beratung oder Therapie wissen müssen. Und ich informiere Sie natürlich auch über die Kosten und die Möglichkeiten der Bezuschussung durch die Krankenkassen. Wenn gewünscht, sprechen wir dann das weitere Vorgehen ab und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.

Erstgespräch

Der erste Beratungstermin dient dazu, Näheres zu Ihrem Anliegen und zu Ihren Symptomen zu erfahren. Wir sprechen auch darüber, welches Wissen über Ihre Symptome oder Ihre Erkrankung Sie haben, welche Maßnahmen bereits durchgeführt wurden und welche Medikamente Sie ggf. einnehmen. Gemeinsam formulieren wir Ihre Ziele und das weitere Vorgehen. Ein Ernährungs(symptom-)protokoll ist dabei sehr hilfreich.

Folgegespräche

Im Rahmen der folgenden Beratungstermine besprechen wir ein eventuell vorliegendes Ernährungsprotokoll und optimieren Ihre Ernährungsgewohnheiten hin zu einer einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung. Dabei berücksichtigen wir Ihre Symptomatik, Ihre Lebenssituation und Ihre individuellen Vorlieben (also auch: Ihr Lieblingsessen), und ich unterstütze Sie bei der praktischen Umsetzung der Empfehlungen. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie auch gerne einmal bei einem Einkauf.


Was ist eigentlich eine Ernährungstherapie?

Unterstützung der ärztlichen Behandlung bei Erkrankung

Bei ernährungsbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Sie zielt auf die Verbesserung des Wohlbefindens oder die Prävention von Krankheiten. Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V richtet sich an Personen mit einer bestehenden Erkrankung und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für eine Ernährungstherapie ist, dass eine diagnostizierte Erkrankung vorliegt und Ihr Arzt eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig hält. Eine solche Krankheit kann zum Beispiel eine Nahrungsmittelallergie, eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, Hypercholesterinämie oder Gicht sein.

Die Ernährungstherapie dient dazu, die ärztliche Therapie der vorliegenden Erkrankung zu unterstützen. Im besten Fall kann sie zu einer Reduzierung von Medikamentengaben führen und langfristig Ihre Gesundheit und Ihre Lebensqualität verbessern. Folgende Aspekte spielen dabei eine Rolle:

  • Verbesserung des Verständnisses für den Zusammenhang zwischen Erkrankung und Ernährung
  • Informationen zur Umsetzung einer gesunden Ernährungsweise, die Ihrem Bedarf entspricht
  • konkrete Ernährungsempfehlungen
  • Linderung von Symptomen (z. B. bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit)
  • mögliches langfristiges Ziel: Verbesserung der Blutwerte

Sie erhalten von mir – das gilt für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie gleichermaßen – natürlich auch Unterstützung bei der praktischen Umsetzung meiner Empfehlungen in Ihren Alltag – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.


Bezuschussung der Ernährungstherapie durch die Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die Ernährungstherapie gehört nach § 43 SGB V zu den sog. ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, die von den Krankenkassen angeboten werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Ernährungstherapie bis zu einer Höchstgrenze übernehmen, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Sie müssen dafür Ihrer Krankenkasse eine Notwendigkeitsbescheinigung von ihrem behandelnden Arzt und häufig auch einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ernährungsberaterin vorlegen.

Was müssen Sie tun, damit Ihre Krankenkasse die Kosten für die Ernährungstherapie übernimmt?

  • Entweder Sie haben bereits eine ärztliche Verordnung erhalten oder Sie sprechen mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob eine ernährungstherapeutische Beratung sinnvoll ist und lassen sich diese mit Angabe der Diagnose verordnen bzw. bescheinigen. Einen Vordruck für diese sog. ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erhalten Sie von mir.
  • Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erkundigen sich nach den Bezuschussungsmodalitäten.
  • Sollte die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag verlangen, erstelle ich Ihnen diesen gerne.
  • Sie senden die Verordnung/ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse.
  • Sobald Sie die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch zu dem Sie bitte eine Kopie der Verordnung/ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie ggf. aktuelle Befunde und Blutwerte mitbringen.

Private Krankenkassen

Die Erstattung der Kosten für eine Ernährungstherapie durch die privaten Krankenkassen ist – anders als bei den gesetzlichen Kassen – nicht gesetzlich geregelt. Viele Tarife der privaten Krankenversicherungen sehen aber vor, dass die Kosten für eine Ernährungstherapie teilweise übernommen werden. Da es vom jeweiligen Tarif abhängig ist, welche Leistungen von Ihrer Kasse erbracht werden, sollten Privatversicherte unter Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen und sich nach den Bezuschussungsmodalitäten erkundigen.