Ernährungstherapie
Sie haben eine ernährungsmitbedingte Erkrankung und/oder bereits eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten und sind auf der Suche nach einer Beratung? Meine ernährungstherapeutischen Angebote werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Individuelle Ernährungsberatung zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Diese Einzelberatung vermittelt Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung benötigen, um einer Mangel- oder einer Fehlernährung vorzubeugen. Dieses Präventionsangebot wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Nährwert-Check
Möchten Sie wissen, ob Sie gut und ausreichend mit allen Nährstoffen versorgt sind? Machen Sie bei mir den Nährwert-Check.
Wo findet die Beratung statt?
Die Beratungsgespräche finden in den Räumlichkeiten der Merkur-Apotheke Leinhausen,
Stöckener Str. 54, in Hannover
statt. Wenn Sie nicht in Hannover oder der näheren Umgebung wohnen oder Beratungstermine aus anderen Gründen nicht in Präsenz wahrnehmen können, gibt es auch die Möglichkeit, die Beratung ganz oder teilweise über ein Videokonferenzsystem durchzuführen.
Unabhängige und produktneutrale Beratung
Ich richte mich nach der „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland“ und berate Sie unabhängig und produktneutral. Die Empfehlungen, die Sie von mir in Ernährungstherapie und Ernährungsberatung erhalten, orientieren sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und anderer Fachgesellschaften sowie an medizinischen Leitlinien.
Ernährungstherapie und Ernährungsberatung: Was unterscheidet sie?
Bei ernährungsbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Durch eine Ernährungstherapie sollen bereits bestehende Krankheiten günstig beeinflusst werden. Sie erfolgt daher immer in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Sie zielt auf die Verbesserung des Wohlbefindens oder die Prävention von Krankheiten.
Auch die Möglichkeiten der Bezuschussung durch die Krankenkassen hängen davon ab, ob eine gesundheitsförderliche Maßnahme als Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) oder Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) einzuordnen ist.