Individuelle Ernährungsberatung zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
In dieser Einzelberatung vermittele ich Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung benötigen, um einer Mangel- oder Fehlernährung vorzubeugen. Ich versuche gemeinsam mit Ihnen, eine Veränderung Ihrer Ernährungsgewohnheiten anzustoßen, die Ihren Bedürfnissen und aktuellen Lebensumständen entspricht – und die hoffentlich auch ein wenig Spaß macht.
Diese Beratungsmaßnahme ist als sog. Präventionskurs bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst (Kurs-ID: KU-ER-B7EJ1).
Die Kosten betragen 240€ für drei Beratungseinheiten à 60 Minuten. Über die Höhe des Zuschusses Ihrer Krankenkasse können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder hier erkundigen. Die Termine vereinbaren wir individuell und ein Beginn ist jederzeit möglich.
Was ist Ernährungsberatung und wozu dient sie?
Prävention von Krankheiten und Förderung der Selbsthilfe
Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V dient der Prävention von Krankheiten und der Gesundheitsförderung. Sie richtet sich an gesunde Menschen und zielt mit ihren Maßnahmen vor allem darauf ab, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Konkret geht es beispielsweise um die …
Durch Ernährungsberatung kann aber auch auf spezielle Situationen und die mit ihnen verbundenen Anforderungen reagiert werden. Das gilt etwa …
Aber natürlich können Sie Ernährungsberatung auch „einfach nur so“ in Anspruch nehmen, weil Sie sich vielfältiger und gesünder ernähren möchten.
Im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung vermittle ich Ihnen die Grundsätze einer gesundheitsfördernden und vollwertigen Ernährung auf der Grundlage aktueller, wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse. Ich orientiere mich dabei unter anderem an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und an den Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften.
Bezuschussung der Ernährungsberatung durch die Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Meine Angebote sind zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die Kosten der Teilnahme an einer Ernährungsberatung werden daher im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung gemäß § 20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise erstattet. In welchem Umfang die Teilnahme an einer individuellen Ernährungsberatung finanziell gefördert wird, kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Erkundigen Sie sich daher bei ihrer Kasse nach den Vorgaben und Fördersätzen.
Private Krankenkassen
Die Bezuschussung von Ernährungsberatung durch private Krankenkassen unterliegt keinen einheitlichen Regelungen. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang, Ihre Kasse Kosten übernimmt, hängt vom jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Erfragen Sie bei Ihrer Kasse, ob Bezuschussungsmöglichkeiten bestehen.

Nährwert-Check
Wenn Sie genau wissen möchten, ob Sie mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt sind, machen Sie bei mir den Nährwert-Check!