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Kosten und Bezuschussung durch die Krankenkassen

Das Honorar für meine Leistungen orientiert sich an den Empfehlungen des Berufsverbands VDOE für selbstständig arbeitende Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler, die in Ernährungsberatung und Ernährungstherapie tätig sind. Als Dipl.-Ökotrophologin und durch den VDOE zertifizierte Ernährungsberaterin erfülle ich die Voraussetzungen für eine Bezuschussung meiner Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nähere Informationen zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen erhalten Sie hier.

Bezuschussung von Ernährungstherapie

Gesetzliche Krankenkassen

Die Ernährungstherapie gehört nach § 43 SGB V zu den sog. ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, die von den Krankenkassen angeboten werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Ernährungstherapie bis zu einer Höchstgrenze übernehmen, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Sie müssen dafür Ihrer Krankenkasse eine Notwendigkeitsbescheinigung von ihrem behandelnden Arzt und häufig auch einen Kostenvoranschlag von Ihrer Ernährungsberaterin vorlegen.

Was müssen Sie tun, damit Ihre Krankenkasse die Kosten für die Ernährungstherapie übernimmt?

  • Sie sprechen mit Ihrem Arzt, ob er eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig hält und Ihnen dies mit Angabe der Diagnose bescheinigt. Einen Vordruck für diese sog. ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung erhalten Sie von mir. Kopien aktueller Blutwerte, eine Auflistung ggf. eingenommener Medikamente und eventuell Befundberichte erhalten Sie idealerweise von Ihrem Arzt.
  • Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und erkundigen sich nach den Bezuschussungsmodalitäten.
  • Sie lassen mir vor der Beratung oder spätestens zum Erstgespräch eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sowie ggf. Kopien aktueller Blutwerte, Medikationspläne und Befundberichte zukommen.
  • Sollte die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag verlangen, erstelle ich Ihnen diesen gerne.
  • Sie senden das Original der Notwendigkeitsbescheinigung und wenn erforderlich den Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse und warten auf deren Rückmeldung.
  • Sie nehmen die Ernährungstherapie bei mir in Anspruch und erhalten zum Abschluss eine Rechnung, die Sie bitte an mich begleichen.
  • Sie reichen Ihrer Krankenkasse die Rechnung ein und beantragen die Rückerstattung bzw. Bezuschussung.

Private Krankenkassen

Die Erstattung der Kosten für eine Ernährungstherapie durch die privaten Krankenkassen ist – anders als bei den gesetzlichen Kassen – nicht gesetzlich geregelt. Viele Tarife der privaten Krankenversicherungen sehen aber vor, dass die Kosten für eine Ernährungstherapie teilweise übernommen werden. Da es vom jeweiligen Tarif abhängig ist, welche Leistungen von Ihrer Kasse erbracht werden, sollten Privatversicherte unter Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen und sich nach den Bezuschussungsmodalitäten erkundigen.

Bezuschussung von Ernährungsberatung

Gesetzliche Krankenkassen

Meine Angebote sind zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Die Kosten der Teilnahme an einer Ernährungsberatung werden daher im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung gemäß § 20 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise erstattet. In welchem Umfang die Teilnahme an einer individuellen Ernährungsberatung finanziell gefördert wird, kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Erkundigen Sie sich daher bei ihrer Kasse nach den Vorgaben und Fördersätzen.

Private Krankenkassen

Die Bezuschussung von Ernährungsberatung durch private Krankenkassen unterliegt keinen einheitlichen Regelungen. Ob, und wenn ja, in welchem Umfang, Ihre Kasse Kosten übernimmt, hängt vom jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Erfragen Sie bei Ihrer Kasse, ob Bezuschussungsmöglichkeiten bestehen.