Ernährungsberatung
Prävention von Krankheiten und Förderung der Selbsthilfe
Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V richtet sich an gesunde Menschen und dient vor allen Dingen der Vorbeugung von Krankheiten:
Durch Ernährungsberatung kann aber auch auf spezielle Situationen und die mit ihnen verbundenen Anforderungen reagiert werden. Das gilt etwa …
Aber natürlich können Sie Ernährungsberatung auch „einfach nur so“ in Anspruch nehmen, weil Sie sich vielfältiger und gesünder ernähren möchten.
Im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung vermittle ich Ihnen die Grundsätze einer gesundheitsfördernden und vollwertigen Ernährung auf der Grundlage aktueller, wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse. Ich orientiere mich dabei unter anderem an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und an den Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften.

Zuschuss von der Krankenkasse:
Beratung gemäß § 20 SGB V
Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V kann von den Krankenkassen bezuschusst werden. Meine Angebote erfüllen durch meine Ausbildung und Zertifizierung zur Ernährungsberaterin VDOE die dafür notwendigen Voraussetzungen.
Ernährungstherapie
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V richtet sich an Personen mit einer bestehenden Erkrankung und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt.
Voraussetzung für eine Ernährungstherapie ist, dass eine diagnostizierte Erkrankung vorliegt und Ihr Arzt eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig hält. Eine solche Krankheit kann zum Beispiel eine Nahrungsmittelallergie, eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, Hypercholesterinämie oder Gicht sein.
Die Ernährungstherapie dient dazu, die ärztliche Therapie der vorliegenden Erkrankung zu unterstützen. Im besten Fall kann sie zu einer Reduzierung von Medikamentengaben führen und langfristig Ihre Gesundheit und Ihre Lebensqualität verbessern. Folgende Aspekte spielen dabei eine Rolle:
Sie erhalten von mir – das gilt für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie gleichermaßen – natürlich auch Unterstützung bei der praktischen Umsetzung meiner Empfehlungen in Ihren Alltag – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.

Zuschuss von der Krankenkasse:
Therapie gemäß § 43 SGB V
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in der Regel ernährungstherapeutische Beratung gemäß § 43 SGB V. Durch meine Ausbildung und Zertifizierung zur Ernährungsberaterin VDOE erfüllen meine therapeutischen Angebote die dafür notwendigen Voraussetzungen.