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Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

Bei ernährungsbezogenen Maßnahmen der Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Sie zielt auf die Verbesserung des Wohlbefindens oder die Prävention von Krankheiten. Durch eine Ernährungstherapie sollen hingegen bereits bestehende Krankheiten günstig beeinflusst werden. Sie erfolgt daher immer in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Beide Maßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen unterstützt.

Ernährungsberatung

Prävention von Krankheiten und Förderung der Selbsthilfe

Die Ernährungsberatung nach § 20 SGB V richtet sich an gesunde Menschen und dient vor allen Dingen der Vorbeugung von Krankheiten:

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von leichtem Übergewicht zur Vorbeugung ernährungsmitbedingter Erkrankungen; hierzu gehören unter anderem:
    Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. koronare Herzkrankheit, Herzinfarkt)
    Stoffwechselerkrankungen (z. B. Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Gicht)
    Rheuma

Durch Ernährungsberatung kann aber auch auf spezielle Situationen und die mit ihnen verbundenen Anforderungen reagiert werden. Das gilt etwa …

  • bei besonderen Ernährungsformen wie vegetarischer oder veganer Ernährung
  • in besonderen Lebensphasen, zu nennen sind hier:
    Schwangerschaft und Stillzeit
    Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern
    Phasen starker beruflicher Belastung mit wenig Zeit
    Ernährung in der zweiten Lebenshälfte und bei Senioren.

Aber natürlich können Sie Ernährungsberatung auch „einfach nur so“ in Anspruch nehmen, weil Sie sich vielfältiger und gesünder ernähren möchten.

Im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung vermittle ich Ihnen die Grundsätze einer gesundheitsfördernden und vollwertigen Ernährung auf der Grundlage aktueller, wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse. Ich orientiere mich dabei unter anderem an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und an den Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften.

Ernährungstherapie

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V richtet sich an Personen mit einer bestehenden Erkrankung und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt.

Voraussetzung für eine Ernährungstherapie ist, dass eine diagnostizierte Erkrankung vorliegt und Ihr Arzt eine ernährungstherapeutische Beratung für notwendig hält. Eine solche Krankheit kann zum Beispiel eine Nahrungsmittelallergie, eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, Hypercholesterinämie oder Gicht sein.

Die Ernährungstherapie dient dazu, die ärztliche Therapie der vorliegenden Erkrankung zu unterstützen. Im besten Fall kann sie zu einer Reduzierung von Medikamentengaben führen und langfristig Ihre Gesundheit und Ihre Lebensqualität verbessern. Folgende Aspekte spielen dabei eine Rolle:

  • Verbesserung des Verständnisses für den Zusammenhang zwischen Erkrankung und Ernährung
  • Informationen zur Umsetzung einer gesunden Ernährungsweise, die Ihrem Bedarf entspricht
  • konkrete Ernährungsempfehlungen
  • Linderung von Symptomen (z. B. bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit)
  • mögliches langfristiges Ziel: Verbesserung der Blutwerte

Sie erhalten von mir – das gilt für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie gleichermaßen – natürlich auch Unterstützung bei der praktischen Umsetzung meiner Empfehlungen in Ihren Alltag – selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.